Programm
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind gegründete oder noch zu gründende niedersächsische Unternehmen von Studierenden, Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiter insbesondere niedersächsischer Hochschulen. Das Unternehmen sollte Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten, die auf wissenschaftlichen Ideen bzw. Forschungsergebnissen basieren. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.
Absolventen haben einen der nachfolgenden Abschlüsse: Bachelor, Diplom Fachhochschule, Magister, Diplom Universität/Technische Universität, Kunsthochschule oder Technische Hochschule, Master, Promotion. Die entsprechende Abschlussprüfung an einer Hochschule darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (maßgeblich ist der Antragseingang). Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern, die in unmittelbarer Beziehung zu einer Hochschule stehen, darf der letzte Hochschulabschluss max. 5 Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Gründung stehen. Dazu gehören z.B. der Kauf von Hard- und Software, Büromöbel und –material, Personalkosten, Miete, Reisekosten, Telefonkosten, Rechts- und Beratungskosten , o.ä.. Ausgaben für den persönlichen Lebensunterhalt sind nicht förderfähig, ebenso ist die Förderung von Beteiligungen an bestehenden Unternehmen ausgeschlossen. Das Unternehmen sollte Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten, die auf wissenschaftlichen Ideen bzw. Forschungsergebnissen basieren.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben der Unternehmensgründung während einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Für die Auszahlung der Zuwendungen gilt das Erstattungsverfahren. Der Mittelabruf erfolgt rückwirkend unter Vorlage der Originalbelege, sobald mindestens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben angefallen ist. 80 % der förderfähigen Ausgaben werden bezuschusst, höchstens jedoch 18.000 Euro. Ausgeschlossen ist die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Die drei besten Konzepte pro Jahr werden zusätzlich prämiert. Die Prämierung findet erstmalig 2010 statt.
Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut?
Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
Antragsformular
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Liste aller Gesellschafter
Gesellschaftsvertrag
Eröffnungsbilanz
Finanzierungsbestätigung der Fremd- bzw. Drittmittel
eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Zeugnis über den Studienabschluss oder einen Nachweis über die bestehende Hochschulanbindung
De-Minimis-Erklärung
einen Lebenslauf
Geschäftsplan
Die Formulare erhalten Sie bei der NBank.
Die NBank wird den Antrag formal prüfen. Bei positivem Ergebnis lädt der Verein Technologie-Centren Niedersachsen e.V. (vtn) im Auftrag der NBank zu einer Vorstellung des Unternehmenskonzeptes vor einer Präsenzjury ein. Die Jury entscheidet über die Förderwürdigkeit, die durch die NBank in einem Bewilligungsbescheid umgesetzt wird.
Wann muss ich den Förderantrag einreichen?
Der Antrag muss bis zum jeweiligen Antragsstichtag (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober eines Jahres) vollständig bei der NBank vorliegen. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.
Worauf muss ich bei der Antragsstellung achten?
Im Geschäftsplan sind folgende Angaben (Qualitätskriterien) nachzuweisen, anhand derer die Jury die Anträge bewerten wird:
- innovative Idee aus dem Produktions oder Dienstleistungsbereich
- deutlich erkennbaren Marktvolumens
- Stand der Vorarbeiten für das innovative Produkt/die Dienstleistung
- Kundennutzen und Alleinstellung sowie die Schutzrechts-Situation
- Marktanalyse und Markteintrittsstrategie einschließlich Risikoanalyse
- Finanzierungskonzept mit Dreijahresplanung einschließlich nachvollziehbarer, ausreichend detaillierter Umsatzplanung
- notwendiges fachliches und kaufmännisches Wissen zur Leitung eines Unternehmens
- Vollerwerbstätigkeit innerhalb von drei Jahren nach Gründung des Unternehmens erkennbar
- Potenzial für die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen
- Chancengleichheit
- Umwelt und Nachhaltigkeit
Die Richtlinie zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des
Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem VORIS
Wer unterstützt mich bei der Antragsstellung?
Ihre regionalen Ansprechpartner können Sie der Rubrik „GründerCampus vor Ort“ entnehmen.

